Mitarbeiter-Information
Neue Richtlinien für den Krankheits- und Todesfall
Gültig ab 01.07.2001
1. Krankheitsfall
Krankheit ist ab sofort keine Entschuldigung
mehr. Auch ein Attest Ihres Arztes ist für uns kein Beweis.
Wer in der Lage ist. einen Arzt aufzusuchen, kannauch zur Arbeit
erscheinen.
2. Todesfall in der
Familie
Ist ebenfalls keine Entschuldigung mehr.
Für den Verblichenen können Sie doch nichts mehr tun.
Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen
lassen, geben wir Ihnen evtl. eine Stunde früher frei, vorausgesetzt,
Sie sind mit Ihrer Arbeit nicht im Rückstand.
3. Eigener Todesfall
Sie dürfen mit unserem Verständnis
rechnen, wenn Sie
- uns spätestens 2 Wochen vor Ihrem
Ableben Bescheid geben, damit wir uns nach einer Ersatzkraft
umsehen können.
- Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich
sein, rufen Sie uns am Todestag bis spätestens 8.30 Uhr
an, damit wenigstens eine Aushilfe eingesetzt werden kann.
- Dies ist jedoch nur mit Ihrer Unterschrift
und der des behandelnden Arztes möglich. Liegen diese nicht
vor, wir Ihr Jahresurlaub entsprechend gekürzt.
4. Urlaubsgewährung
wegen Operation
Diese Unsitte kann nicht länger
hingenommen werden! Bitte schlagen Sie sich Gedanken an eine
Operation aus dem Kopf. Solange Sie bei uns beschäftigt
sind, benötigen Sie alles, was Sie besitzen. Auf keinen
Fall dürfen Sie sich etwas entfernen lassen. Letztendlich
wurden Sie in Ihrem jetzigen Zustand eingestellt. Die Entfernung
eines Teiles von Ihnen würde gegen den zwischen Ihnen und
uns geschlossenen Arbeitsvertrag verstoßen.
5. Urlaubsgewährung
wegen Vaterschaft
Die Kleinigkeit, die Sie zur Erlangung
einer Vaterschaft getan haben, berechtigt in keiner Weise Urlaub
zu beanspruchen. Außerdem ist die unbedeutende Anstrengung
schon Monate her, so dass Sie sich bereits erholt haben dürften.
Wir bitten
in Zukunft, diese Mitteilung zu beachten!
Die Geschäftsleitung
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