Familien-Homepage von Hannes
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E-Nummer in der Zutatenliste auf der Verpackung



Fast alles, was "Goldbärchen", Müsli oder auch Dosen enthalten, steht auf der Verpackung.

Gesetze schreiben vor, dass Bestandteile von fertigverpackten Lebensmitteln in der sogenannten Zutatenliste aufgeführt werden müssen. Diese Liste führt die größte Menge am Anfang auf, die kleinste am Schluß. 

Früher nannte man die Zusatzstoffe "Fremdstoffe", was es ja in sehr vielen Fällen auch sind. Nur verkaufen lassen sich solche Sachen dann nicht mehr.

Jeder sollte daher genauer darauf achten, was in den Lebensmittel untergemischt ist, damit es schöner aussieht, länger hält oder einen Geschmack hat.
Vielleicht sollte man ein anderes Produkt wählen, welches nicht so viele oder keine "Fremdstoffe" hat. 

Aber auch das Gemüse, der Salat oder die Kartoffeln vom Bauern sind nicht in jedem Fall "gesund". Denn auch dort wird "Chemie" eingesetzt oder kommt über die Luft und durch das Regenwasser auf die Felder.

Bitte beachten: Die folgende Tabelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit. Daher ohne Gewähr.

E-Nummer
Bezeichnung
Bemerkung
Hinweis
E100 Kurkumin
Natürlicher, pflanzlicher, gelber Farbstoff aus der Gelbwurzel. Täuscht z.B. bei Kartoffelflocken Frische vor. Fördert in hohen Dosen den Gallenfluß
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E101 Riboflavin
Natürlicher, pflanzlicher, gelber Farbstoff. Auch als Vitamin B1 bekannt. Kommt in der Natur vor
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
..
Riboflavin-5'-Phosphat
Verbindung des Riboflavins mit Phosphorsäure. Künstliche Herstellung
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E102 Tartrazin
Künstlicher, gelber Azofarbstoff. Allergieauslösend. Gefährdet sind insbesondere Personen, die aus Aspirin (Acetylsalicylsäure) allergisch reagieren, und Asthmatiker. Nebenwirkungen: Atemschwierigkeiten, Hautausschläge, Heufieber, verschwommenes Sehvermögen und Hautflecken.
Vom Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom Verzehr ist abzuraten! Für Allergiker bedenklich
E104 Chinolingelb
Künstlicher, gelber Farbstoff. Allergieauslösend. In Tierversuchen mit einem Chinolin wurden bei Ratten Lebertumore festgestellt
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E110 Sunsetgelb FCF, Gelborange S
Künstlicher, oranger Azofarbstoff. Allergieauslösend. Im Tierversuch wurden in Hohen Dosen Nierentumore festgestellt
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E120 Cochenille, Karminsäure, Karmin
Natürlicher, tierischer roter Farbstoff. Wird aus Schildläusen gewonnen
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E122 Azorubin, Carmoisin
Künstlicher, roter Azofarbstoff. Allergieauslösend
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E123 Amaranth
Künstlicher, roter Azofarbstoff. Nur für Aperitifweine, Spirituosen und Fischrogen zugelassen. Führte im Tierversuch zu Kalkablagerungen in den Nieren. In den USA verboten, weil er unter Krebsverdacht stand
Vom Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom Verzehr ist abzuraten! Für Allergiker bedenklich
E124 Ponceau 4R, Cochenillerot A
Künstlicher, roter Azofarbstoff
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E127 Erythrosin
Künstlicher, roter Farbstoff. Nur für Cocktailkirschen, kandierte Kirschen oder Obstsalat mit Kirschanteil zugelassen. Kann Jod abgeben und die Schilddrüsenfunktion beeinflussen. Im Tierversuch traten teilweise krebsartige Veränderungen an der Schilddrüse auf. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten entsprechend gefärbte Lebensmittel meiden
Vom Verzehr ist abzuraten Vom Verzehr ist abzuraten!
E128 Rot 2G
Künstlicher, roter Azofarbstoff. Nur für Frühstückswurst mit Getreide oder Hackfleisch mit pflanzlichem Anteil zugelassen
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E129 Allurarot AC
Künstlicher, roter Azofarbstoff. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich. Für Allergiker bedenklich Abschließende Bewertung z.Zt. nicht möglich. Für Allergiker bedenklich
E131 Patentblau V
Künstlicher, blauer Farbstoff
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E132 Indigotin, Indigokarmin
Künstlicher, blauer Farbstoff. Bei gleichzeitiger Aufnahme von Natriumnitrit und Indigotin wurden im Tierversuch in hoher Dosis Erbgutschäden festgestellt. Mögliche Kombinationen sind z.B. Schinken oder Wurst und gefärbte Süßwaren oder Liköre
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E133 Brillantblau FCF
Künstlicher, blauer Farbstoff. Bei Tierversuch wurde bei weiblichen Tieren ein Gewichtsrückgang beobachtet, wenn die Farbstoffdosis bei 2% lag. Weitere Untersuchungen ergaben keine Anhaltspunkte für gesundheitliche Risiken
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E140 Chlorophylle und Chlorophylline
Natürliche, pflanzliche grüne Farbstoffe, z.B. aus Blättern oder Gräsern
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E141 Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline
Natürliche, pflanzliche grüne Farbstoffe, künstlich mit Kupfer angereichert, um die Farbstabilität zu verbessern. Bedenklich bei Personen, die unter der sogenannten "Kupferspeicherkrankheit" leiden. Kann in Verbindung mit einer erhöhten Aufnahme kupferhaltiger Lebensmittel, z.B. Wasser aus kupferhaltigen Leitungen mit mehr als 0,5 bis 1 mg pro Liter, die gesundheitsschädlichen Anreicherungen von Kupfer im Blut verstärken
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E142 Grün S
Künstlicher, grüner Farbstoff. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E150a Einfacher Zuckerkulör
Natürtlicher. pflanzlicher brauner Farbstoff. Wird durch das Erhitzen von Zucker mit Säuren oder Basen hergestellt. Hat wenig Farbkraft und eine starke Geschmackswirkung
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E150b Sulfitlaugen-Zuckerkulär
Künstlicher, brauner Farbstoff auf pflanzlicher Basis. Wird durch die Verwendung von Laugen und Sulfit aus Zuckerverbindungen hergestellt
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E150c Ammoniak-Zuckerkulör
Künstlicher, brauner Farbstoff auf pflanzlicher Basis. Wird mit Hilfe von Ammoniak aus Zuckerverbindungen hergestellt. Löste in Tierversuchen bei hohen Dosen Krämpfe und Senkung der Lymphozytenzahl (weiße Blutkörperchen) aus
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E150d Ammonsulfit-Zuckerkulör
Künstlicher, brauner Farbstoff auf pflanzlicher Basis. Wird mit Hilfe von Ammoniumsulfit aus Zuckerverbindungen hergestellt. Enthält eine giftige Verbindung, die im Tierversuch in großen Dosen blutbildverändernd und krampfauslösend wirkte
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E151 Brilliantschwarz BN, Schwarz PN
Künstlicher, schwarzer Azofarbstoff
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E153 Pflanzenkohle
Natürlicher Stoff aus Pflanzenasche. Zur Oberflächenbehandlung von Morbier-Käse zugelassen
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E154 Braun FK
Künstliche, braune Mischung unterschiedlicher Azofarbstoffe. Nur für Kippers (geräucherte Heringe aus England und Norwegen) zugelassen
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E155 Braun HT
Künstlicher, brauner Azofarbstoff
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E160a Carotine, gemischte Carotine, Beta-Carotin
Künstliche, orange Farbstoffe. Kommen natürlicherweise in vielen Pflanzen vor (z.B. Karotten). Können im Körper in Vitamin A umgewandelt werden, bei Überdosierung bekommt die Haut einen gelblichen Stich
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E160b Annatto, Bixin, Norbixin
Natürliche, pflanzliche orange Farbstoffe aus den Samenkrusten des Annatto- oder Orleansstrauchs
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E160c Paprikaextrakt, Capsanthin, Capsorubin
Natürlicher, pflanzlicher orangeroter Farbstoff aus der Paprikaschote
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E160d Lycopin
Natürlicher, pflanzlicher roter Farbstoff aus Tomaten. Wird teilweise auch künstlich hergestellt
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E160e Beta-apo-8'-Carotinal (C30)
Künstlicher Farbstoff. Kommt leicht verändert auch in der Natur vor. Wenig Untersuchungen veröffentlicht.
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E160f Beta-apo-8'-Carotinsäure (C30) Ethylester
Künstlicher Farbstoff. Kommt leicht verändert auch in der Natur vor. Wenig Untersuchungen veröffentlicht.
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E161b Lutein
Natürlicher Farbstoff. Kommt in der Natur vor. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E161g Canthaxanthin
Künstlich hergestellter gelboranger bis roter Farbstoff. Kommt auch in der Natur vor. Nur für Straßburger Wurst zugelassen. Als Hautbräunungsmittel in Tablettenform führte er zu Ablagerungen in der Netzhaut und wurde daher verboten
Vom häufigem Verzehr ist abzuraten Vom häufigem Verzehr ist abzuraten!
E162 Beetenrot, Betanin
Natürlicher, pflanzlicher roter Farbstoff aus der Roten Beete
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E163 Anthocyane
Natürlicher, pflanzlicher, hellrosa bis dunkelblauer Farbstoff aus zahlreichen Obst- (z.B. Beeren) und Gemüsesorten
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E170 Calciumcarbonat, Calciumhydrogencarbonat
Natürliche, mineralische weiße Farbstoffe, Säuerungsmittel und Rieselhilfen. Auch als Kreide bekannt
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E171Titandioxid
Künstlicher, mineralischer weißer Farbstoff
Gilt mittlerweile als bedenklich - in Frankreich verboten
Für Allergiker bedenklich
E172 Eisenoxid, Eisenhydroxid
Künstliche, mineralische gelbe, rote oder schwarze Farbstoffe
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E173 Aluminium
Künstlicher, silber-grauer, mineralischer Farbstoff. Nur für Überzüge und Zuckerwaren zur Dekoration von Kuchen und Feingebäck zugelassen. Aluminium kann vom Körper aufgenommen werden und steht in Verdacht, die Alzheimer-Krankheit mit zu verursachen. Nierenkranke können Aluminium im Körper anreichern.
Für Alzheimer-Patienten bedenklich Für Alzheimer-Patienten bedenklich
E174 Silber
Natürlicher, mineralischer und silberner Farbstoff, Konservierungsstoff und Entkeimungsmittel. Nur für Überzüge von Süßwaren, Verzierung von Pralinen und für Liköre zugelassen. Kann im Gewebe abgelagert werden und bei Aufnahemengen von einigen Gramm zu Vergiftungen führen. Wird nur langsam über die Niere wieder ausgeschieden. Der hohe Preis reduziert den Einsatz
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E175 Gold
Natürlicher, mineralischer und goldener Farbstoff. Nur zur Verzierung von Konfekt und Pralinen sowie für Liköre zugelassen. Kann zu Störungen des Blutbildes führen. Der hohe Preis reduziert den Einsatz
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E180 Litholrubin BK
Künstlicher, roter Azofarbstoff. Nur für Käserinde zugelassen, die zum Verzehr bestimmt ist
Für Allergiker bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für Allergiker bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E200 Sorbinsäure
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Kommt auch als natürliche Fettsäure in Lebensmitteln vor. Hat leicht sauren Eigengeschmack
Gilt als unbedenklich,
da es im Körper abgebaut wird. Kann aber den Eigenge- geschmack von Nahrungsmitteln beeinträchtigen.
Gilt als unbedenklich
E201 Natriumsorbat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Natriumverbindung der Sorbinsäure. Siehe E200
Gilt als unbedenklich,
da es im Körper abgebaut wird. Kann aber den Eigenge- geschmack von Nahrungsmitteln beeinträchtigen.
Gilt als unbedenklich
E202 Kaliumsorbat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Kaliumverbindung der Sorbinsäure. Siehe E200
Gilt als unbedenklich,
da es im Körper abgebaut wird. Kann aber den Eigenge- geschmack von Nahrungsmitteln beeinträchtigen.
Gilt als unbedenklich
E203 Calciumsorbat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Calciumverbindung der Sorbinsäure. Siehe E200
Gilt als unbedenklich,
da es im Körper abgebaut wird. Kann aber den Eigenge- geschmack von Nahrungsmitteln beeinträchtigen.
Gilt als unbedenklich
E210 Benzoesäure
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Kommt auch als natürlicher Stoff in Lebensmitteln vor. Wird überwiegend in Fisch- und Salatprodukten eingesetzt. Geschmackliche Beeinträchtigung bei Fertigprodukten möglich. Bei Personen mit Asthma, Heuschnupfen oder Hautallergien können allergische Reaktionen ausgelöst werden. Wird als Arzneimittel gegen Krätze und Milben zur äußerlichen Anwendung eingesetzt
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E211 Natriumbenzoat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Natriumverbindung der Benzoesäure. Siehe E210
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E212 Kaliumbenzoat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Kaliumverbindung der Benzoesäure. Siehe E210
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E213 Calciumbenzoat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Calciumverbindung der Benzoesäure. Siehe E210
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E214 Ethyl-p-hydroxybenzoat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Ethyl-p-hydroxyverbindung der Benzoesäure. Wird hauptsächlich in Fischprodukten und Feinkostsalaten eingesetzt. Kann zu deutlichen geschmacklichen Beeinträchtigungen führen. Im Tierversuch wurde eine betäubende, gefäßerweiternde und krampfauslösende Wirkung festgestellt. Siehe E210
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E215 Natriumethyl-p-hydroxybenzoat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Natriumethyl-p-hydroxydverbindung der Benzoesäure. Siehe E210
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E216 Propyl-p-hydroxybenzoat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Propyl-p-hydroxydverbindung der Benzoesäure. Siehe E210
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E217 Natriumpropyl-p-hydroxybenzoat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Natriumpropyl-p-hydroxydverbindung der Benzoesäure. Siehe E210
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E218 Methyl-p-hydroxybenzoat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Methyl-p-hydroxydverbindung der Benzoesäure. Siehe E210
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E219 Natriummethyl-p-hydroxybenzoat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Natriummethyl-p-hydroxydverbindung der Benzoesäure. Siehe E210
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E220 Schwefeldioxid
Künnstlich hergestellter Konservierungsstoff. Wird vorwiegend in Weißweinen, Trockenfrüchten und Kartoffelerzeugnissen eingesetzt. Vermindert den Vitamin B1-Gehalt von Lebensmitteln und kann bei empfindlichen Menschen zu Kopfschmerzen und Übelkeit führen (ab 25 mg pro Liter Wein). Bei Asthmnatikern kann das sogenannte "Sulfit-Asthma" hervorgerufen werden. Eine Höchstdosis von mehr als 0,7 mg/kg Körpergewicht sollte aus gesundheitlichen Gründen für keine Personengruppe überschritten werden. Insbesondere durch süße Weißweine mit 300-400 mg/l kann der zulässige Wert schnell erreicht werden. Durch Konsum von 2 Gläsern dieses Weines kann der ADI-Wert bereits überschritten werden
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich bedenklich
E221 Natriumsulfit
Künnstlich hergestellter Konservierungsstoff. Natriumverbindung der schwefeligen Säure. Siehe E220
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich bedenklich
E222 Natriumhydrogensulfit
Künnstlich hergestellter Konservierungsstoff. Natriumhydrogenverbindung der schwefeligen Säure. Siehe E220
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich bedenklich
E223 Natriummetabisulfit
Künnstlich hergestellter Konservierungsstoff. Natriummetaverbindung der schwefeligen Säure. Siehe E220
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich bedenklich
E224 Kaliummetabisulfit
Künnstlich hergestellter Konservierungsstoff. Kaliummetaverbindung der schwefeligen Säure. Siehe E220
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich bedenklich
E226 Calciumsulfit
Künnstlich hergestellter Konservierungsstoff. Calciumverbindung der schwefeligen Säure. Siehe E220
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich bedenklich
E227 Calciumhydrogensulfit
Künnstlich hergestellter Konservierungsstoff. Calciumhydrogenverbindung der schwefeligen Säure. Siehe E220
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich bedenklich
E228 Kaliumhydrogensulfit
Künnstlich hergestellter Konservierungsstoff. Kaliumhydrogenverbindung der schwefeligen Säure. Siehe E220
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für empfindliche Menschen und Asthmatiker bedenklich bedenklich
E230 Biphenyl, Diphenyl
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Nur zugelassen gegen Schimmel- und Pilzbefall für Schalen von Zitrusfrüchten oder für deren Einwickelpapier. Auch als Pestizid zugelassen. Beim Schälen überträgt man mit den Fingern einen Teil des Mittels auf das Fruchtfleisch, daher Hände nach dem Schälen oder Berühren des Einwickelpapieres gründlich waschen. Im Tierversuch wurden bei hohen Dosen innere Blutungen und Organveränderungen beobachtet
Vom  Verzehr behandelter Schalen ist abzuraten. Für Allergiker bei Hautkontakt bedenklich Vom Verzehr behandelter Schalen ist abzuraten. Für Allergiker bei Hautkontakt bedenklich
E231 Orthophenylphenol
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Siehe E230
Vom  Verzehr behandelter Schalen ist abzuraten. Für Allergiker bei Hautkontakt bedenklich Vom Verzehr behandelter Schalen ist abzuraten. Für Allergiker bei Hautkontakt bedenklich
E232 Natriumorthophenylphenol
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Siehe E230. Vom Verzehr behandelter Schalen ist abzuraten
Für Allergiker bei Hautkontakt bedenklich Für Allergiker bei Hautkontakt bedenklich
E233 Thiabendazol
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten und Bananen. Bananen müssen bedauerlicherweise nicht gekennzeichnet werden! Wird auch als Pestizid (z.B. bei Kartoffeln und Kernobst) und als Arzneimittel (z.B. gegen Würmer im Darm) eingesetzt. Bei Zitrusfrüchten ist ein Hinweis wie etwa Konserviert mit Thiabendazol vorgeschrieben, während bei Bananen die Vorschrift eines Warnhinweises nicht besteht; oft wird diese Angabe dennoch freiwillig gemacht. Thiabendazol darf auch in äußerst geringen Konzentrationen in Fruchtsäften enthalten sein.
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E234 Nisin
Künstlicher Konservierungsstoff mit antibiotischer Wirkung, durch Mikroorganismen hergestellt. Nur für Gries- und Tapiokapudding, sowie für gereiften Käse und Schmelzkäse zugelassen. Bei zu häufiger Aufnahme durch die Nahrung können Antibiotika als Arzneimittel ihren therapeutischen Wert  verlieren. Resistente Krankheitserreger wären medizinisch nur noch schwer zu bekämpfen
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E235 Natamycin
Künstlicher Konservierungsstoff mit antibiotischer Wirkung, durch Mikroorganismen hergestellt. Nur für die Oberflächenbehandlung von Käase und getrockneten, gepökelten Wurstwaren zugelassen. Darf nicht mehr als 5 mm in die Lebensmittel eindringen. Auch als Arzneimittel (z.B. gegen Pilzinfektionen der Haut) zugelassen. Bei zu häufiger Aufnahme durch die Nahrung kann Natamycin seinen therapeutischen Wert als Arzneimittel verlieren.
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E239 Hexamethylentetramin
Künstlicher Stoff, hergestellt aus Ammoniak und Formaldehyd. Nur für Provolone-Käse zugelassen. Gibt Formaldehyd in den Käse ab. Eine Restmenge von 25 mg pro kg Provolone-Käse ist zugelassen! Auch als Arzneimittel zur Desinfektion der Haut und der Harnwege, sowie als Konservierungsstoff zur äußerlichen Anwendung in Kosmetika zugelassen
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E242 Dimethyldicarbonat
Künstlich hergestellter Stoff zur Entkeimung bei der Abfüllung von alkoholfreien Getränken, alkoholfreiem Wein und Flüssigteekonzentraten zugelassen. Bestandteile zersetzen sich, unter anderem können unter ganz bestimmten Bedingungen geringste Spuren des Abbauproduktes O-Methylcarbamat entstehen (*1) - nicht zu verwechseln mit N-Methylcarbamat (insektizid wirksame "Carbamate"). O-Methylcarbamat darf unterhalb der Nachweisgrenze im Getränk enthalten sein. Es besteht keine Kennzeichnungspflicht. 
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E249 Kaliumnitrit
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Siehe E250
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E250 Natriumnitrit
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff.Nur für gepökelte Fleischerzeugnisse und gepökelten Speck zugelassen. Hemmt die Entwicklung von gesundheitsgefährdeten Bakterien (Botulismus) im Fleisch. Beim Menschen behindert er den Sauerstofftransport im Blut. Das ist insbesondere für Säuglinge gefährlich. Zusammen mit Eiweißbestandteilen bei Temperaturen über 150°C können sich krebserregende Nitrosamine bilden. Daher rät die deutsche Krebshilfe möglichst wenig gepökelte Lebensmittel zu essen, z.B. Kassler, gekochten Schinken und fast alle Wurstwaren
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E251 Natrumnitrat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff.Kann Blausucht (Sauerstoffmangel) bei Säuglingen verursachen. Gefahr der Umwandlung in Nitrit. Siehe E250
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E252 Kaliumnitrat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff.Kann Blausucht (Sauerstoffmangel) bei Säuglingen verursachen. Gefahr der Umwandlung in Nitrit. Siehe E250
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E260 Essigsäure
Künstlich hergestelltes Säuerungsmittel, mit Hilfe von Mikroorganismen hergestellt. Markanter saurer Eigengeschmack. Kommt in der Natur vor. Konzentrierte Säure kann zur Zerstörung von Körpergewebe führen. Kommt in Lebensmitteln nur in Konzentrationen vor, die keine Gesundheitsgefährdung hervorrufen können
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E261 Kaliumacetat
Natürliches pflanzliches oder künstlich hergestelltes Säuerungsmittel. Kaliumverbindung der Essigsäure. Siehe E260
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E262 Natriumacetat
Natürliches pflanzliches oder künstlich hergestelltes Säuerungsmittel. Natriumverbindung der Essigsäure. Siehe E260
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E263 Calciumacetat
Künstlich hergestelltes Säuerungsmittel. Calciumverbindung der Essigsäure. Siehe E260
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E270 Milchsäure
Künstlich hergestelltes Säuerungsmittel. Kommt in jedem Lebewesen vor. Kann bei Neugeborenen zu Stoffwechselstörungen führen, wenn der Verdauungsmechanismus noch nicht ausreichend entwickelt ist. Das gilt jedoch nur für D-Milchsäure. In Säuglingsnahrung ist nur die unbedenkliche Form L(+) - Milchsäure zugelassen
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E280 Propinsäure
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Kann zu geschm,acklichen und geruchlichen Beeinträchtigungen führen. Zugelassen für abgepacktes, geschnittenes Brot und vorverpackte Feinbackwaren, z.B. Kuchen und Kekse. Kommt von Natur aus in einigen Käsesorten vor. Verursachte bei Ratten krebsähnliche Veränderungen des Vormagens. Wurde 1988 in Deutschland verboten und ist ab 1996 EU-weit wieder zugelassen
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E281 Natriumpropionat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Natriumverbindung der Propionsäure. Siehe E280
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E282 Calciumpropionat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Calciumverbindung der Propionsäure. Siehe E280
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E283 Kaliumpropionat
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Kaliumverbindung der Propionsäure. Siehe E280
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E284 Borsäure
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff.  Hochgiftig. Reichert sich im Körper an. Verursacht bei langfristiger Aufnahme Durchfälle und innere Organschäden. Hat als Konservierungsmittel in Lebensmitteln früher zu Vergiftungen geführt, ist daher heute nur noch für Störrogen (Kaviar) zugelassen
Vom Verzehr ist abzuraten Vom Verzehr ist abzuraten!
E285 Natriumtetraborat (Borax)
Künstlich hergestellter Konservierungsstoff. Natriumverbindung der Borsäure. Siehe E284
Vom Verzehr ist abzuraten Vom Verzehr ist abzuraten!
E290 Kohlendioxid
Natürliches, pflanzlich hergestelltes Treibgas oder Säuerungsmittel. Kommt in jeder lebenden Zelle vor
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E296 Apfelsäure
Künstlich hergestelltes Säuerungsmittel. Saurer Eigengeschmack. Kommt im menschlichen Stoffwechsel vor. Kann bei Neugeborenen zu Stoffwechselstörungen führen, wenn der Verdauungs- mechanismus noch nicht ausreichend entwickelt ist
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E297 Fumarsäure
Künstlich hergestelltes Säuerungsmittel. Kommt in jeder lebenden Zelle vor. Wird auch als Arzneimittel verwendet (gegen Schuppenflechte) uns steigert die Futterverwertung bei Ferkeln
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E300 Ascorbinsäure
Künstlich hergestelltes Vitamin C, das zum Schutz vor Reaktionen mit Sauerstoff und als Mehlbehandlungs- mittel eingesetzt wird. Wird aus technologischen Gründen zunehmend in Lebensmitteln verwendet. Bei ständiger Überdosierung (mehrere Gramm täglich) kann das Abbauprodukt Oxalsäure zu Nieren- und Blasen- steinbildung führen. In Verbindung mit Nitritpökelsalz wird die unerwünschte Nitrosaminbildung gehemmt
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E301 Natriumascorbat
Künstlich hergestelltes Antioxidationsmittel. Natriumverbindung der Ascorbinsäure. Siehe E300
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E302 Calciumascorbat
Künstlich hergestelltes Antioxidationsmittel. Calciumverbindung der Ascorbinsäure. Siehe E300
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E304 Fettsäureester der Ascorbinsäure: Ascorbylpalmitat und Ascorbylstearat
Künstlich hergestellte Antioxidationsmittel. Fettsäure- esterverbindung der Ascorbinsäure. Siehe E300
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E306 Stark tocopherolhaltige Extrakte
Natürliches Vitamin-E aus Pflanzenölen. Antioxidationsmittel und Farbstabilisator. Nur bei der überhöhten Einnahme von Vitamin-E Präparaten besteht die Gefahr einer gesundheitlichen Überdosierung
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E307 Alpha-tocopherol
Künstlich hergestelltes Vitamin-E. Antioxidationsmittel und Farbstabilisator. Siehe E306
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E308 Gamma-tocopherol
Künstlich hergestelltes Vitamin-E. Antioxidationsmittel und Farbstabilisator. Nur geringe Vitaminwirksamkeit. Siehe E306
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E309 Delta-tocopherol
Künstlich hergestelltes Vitamin-E. Antioxidationsmittel und Farbstabilisator. Nur geringe Vitaminwirksamkeit. Siehe 
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E310 Propylgallat
Künstlich hergestelltes Antioxidationsmittel. Es besteht der Verdacht, dass dieser Stoff die Aufnahme von Eisen behindert. Alle Gallate stehen unter Verdacht, Allergien auszulösen
Gilt als unbedenklich. Für Allergiker bedenklich Gilt als unbedenklich. Für Allergiker bedenklich
E311 Octylgallat
Künstlich hergestelltes Antioxidationsmittel. Siehe E310
Gilt als unbedenklich. Für Allergiker bedenklich Gilt als unbedenklich. Für Allergiker bedenklich
E312 Dodecylgallat
Künstlich hergestelltes Antioxidationsmittel. Siehe E310
Gilt als unbedenklich. Für Allergiker bedenklich Gilt als unbedenklich. Für Allergiker bedenklich
E315 Isoascorbinsäure
Künstlich hergestelltes Antioxidationsmittel und Farbstabilisator. Nur für haltbar gemachte Fleisch- und Fischerzeugnisse, sowie tiefgefrorenen Fisch mit roter Haut zugelassen. Keine Wirksamkeit als Vitamin-C. Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.
Gilt als unbedenklich. Gilt als unbedenklich
E316 Natriumisoascorbat
Künstlich hergestelltes Antioxidationsmittel. Natriumverbindung der Isoascorbinsäure. Siehe E315. Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.
Gilt als unbedenklich. Gilt als unbedenklich
E319 Tertiär-Butylhydrochinon (TBHQ)
Künstlich hergestelltes Antioxidationsmittel. Es wird als Antioxidans in Ölen verwendet. Es sind keine Nebenwirkungen bei der empfohlener Konzentration von bis zu 0,02 mg/kg Körpergewicht bekannt.
Gilt als unbedenklich. Gilt als unbedenklich
E320 Butylhydroxyanisol (BHA)
Künstlich hergestelltes Antioxidationsmittel. Führte in hohen Dosen zur Benommenheit. Im Tierversuch wurden bei Ratten Geschwülste im Vormagen festgestellt. Bei der Aufnahme von hohen Dosen besteht die Gefahr der Anreicherung im Körper. BHA steht unter Verdacht, Allergien auszulösen
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E321 Butylhydroxytoluol (BHT)
Künstlich hergestelltes Antioxidationsmittel. Siehe E320
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich
E322 Lecithin
Natürlicher, pflanzlicher Emulgator. Antioxidations-, Mehlbehandlungsmittel und Stabilisator aus Soja-, Sonnenblumen- oder Rapsöl. Kommt in jeder lebenden Zelle vor
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E325 Natriumlactat
Künstlicher Säureregulator, Schmelzsalz und Festigungsmittel auf pflanzlicher Basis. Natrium- verbindung der Milchsäure. Kann bei Neugeborenen zu Stoffwechselstörungen führen, wenn der Verdauungsmechanismus noch nicht ausreichend entwickelt ist. Das gilt jedoch nur für D-Milchsäure. In Säuglingsnahrung ist nur die unbedenkliche Form (L+Milchsäure) zugelassen. Siehe E270
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E326 Kaliumlactat
Künstlicher Säureregulator, Schmelzsalz und Festigungsmittel auf pflanzlicher Basis. Kalium- verbindung der Milchsäure. Siehe E270
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E327 Calciumlactat
Künstlicher Säureregulator, Schmelzsalz und Festigungsmittel auf pflanzlicher Basis. Calcium- verbindung der Milchsäure. Siehe E270
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E330 Citronensäure (Zitronensäure)
Künstliches Säuerungsmittel auf pflanzlicher Basis. Wird mit Hilfe von Bakterien aus zuckerhaltigen Substanzen gewonnen. Nätürliche Substanz im menschlichen Stoffwechsel. Nur bei sehr hohen, in Lebensmitteln nicht üblichen Anwendungsmengen, kann die Calciumaufnahme behindert werden
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E331 Natriumcitrate: Mononatriumcitrat, Dinatriumcitrat, Trinatriumcitrat
Künstliche Säuerungsmittel, Stabilisatoren und Antioxidationsmittel auf pflanzlicher Basis. Natriumverbindung der Citronensäure. Siehe E330
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E332 Kaliumcitrate: Monokaliumcitrat, Trikaliumcitrat
Künstliche Säuerungsmittel, Stabilisatoren und Antioxidationsmittel auf pflanzlicher Basis. Kaliumverbindung der Citronensäure. Siehe E330
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E333 Calciumcitrate: Monocalciumcitrat, Dicalciumcitrat, Tricalciumcitrat
Künstliche Säuerungsmittel, Stabilisatoren und Antioxidationsmittel auf pflanzlicher Basis. Calciumverbindung der Citronensäure. Siehe
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E334 Weinsäure (L+)
Natürliches, pflanzliches Säuerungsmittel und Antioxidationsmittel. Behindert die Aufnahme von Calcium
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E335 Natriumtartrate: Mononatriumtartrat, Dinatriumtartrat 
Natürliche, pflanzliche Säuerungs- und Antioxidations- mittel. Natriumverbindung der Weinsäure. Wirken in hohen Dosis abführend. Siehe E334
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E336 Kaliumtartrate: Monokaliumtartrat, Dikaliumtartrat 
Natürliche, pflanzliche Säuerungs- und Antioxidations- mittel. Kaliumverbindung der Weinsäure. Wirken abführend. Siehe E334
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E337 Natriumkaliumtartrat
Natürliches, pflanzliches Säuerungs- und Antioxidations- mittel. Natrium-Kaliumverbindung der Weinsäure. Wirken abführend. Siehe E334
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E338 Orthophosphorsäure 
Natürliches Antioxidationsmittel und Säuerungsmittel. Kann in hoher Dosis die Aufnahme von Calcium, Magnesium uns Eisen im Körper behindern. Hohe Phosphataufnahmen können zu Knochenschwund und Kalkablagerungen führen
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E339 Natriumphosphate: Mononatriumphosphat, Dinatriumphosphat, Trinatriumphosphat
Natürliche Antioxidationsmittel, Schmelzsalze und Säuerungsmittel. Natriumverbindungen der Phosphorsäure. Siehe E338
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E340 Kaliumphosphat: Monokaliumphosphat, Dikaliumphosphat, Trikaliumphosphat
Natürliche Antioxidationsmittel, Schmelzsalze und Säuerungsmittel. Kaliumverbindungen der Phosphorsäure. Siehe E338
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E341 Calciumphosphate: Monocalciumphosphat, Dicalciumphosphat, Tricalciumphosphat
Natürliche Antioxidationsmittel, Schmelzsalze und Säuerungsmittel. Calciumverbindungen der Phosphorsäure. Siehe E338
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E350 Natriummalate: Natriummalat, Natriumhydrogenmalat
Künstliche Säuerungsmittel. Natriumverbindungen der Apfelsäure. Kommen in jeder lebenden Zelle vor. Siehe E296
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E351 Kaliummalat
Künstliches Säuerungsmittel. Kaliumverbindung der Apfelsäure. Kommt in jeder lebenden Zelle vor. Siehe E296
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E352 Calciummalate: Calciummalat, Calciumhydrogenmalat
Künstliche Säuerungsmittel. Calciumverbindungen der Apfelsäure. Kommen in jeder lebenden Zelle vor. Siehe E296
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E353 Metaweinsäure
Künstliches Säuerungsmittel und Stabilisator. Behindert die Aufnahme von Calcium
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E354 Calciumtartrat
Künstliches Säuerungsmittel und Stabilisator. Behindert die Aufnahme von Calcium
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E355 Adipinsäure
Künstliches Säuerungsmittel, Säureregulator und Geschmacksverstärker
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E356 Natriumadipat
Künstliches Säuerungsmittel und Kochsalzersatz, Natriumverbindung der Adipinsäure. Salziger Geschmack
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E357 Kaliumadipat
Künstliches Säuerungsmittel und Kochsalzersatz, Kaliumverbindung der Adipinsäure. Salziger Geschmack
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E363 Bernsteinsäure
Künstliches Säuerungsmittel. Kommt in jeder lebenden Zelle vor. Leicht bitterer Geschmack
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E380 Triammoniumcitrat
Künstlicher Säureregulator und Farbstabilisator. Ammoniumsalze können in hohen Dosen eine Übersäuerung von Körperflüssigkeiten sowie Beschwerden im Magen und Dünndarm verursachen. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E385 Calciumdinatriumethylendiamintetraacetat (Calciumdinatrium-EDTA)
Künstliches Antioxidationsmittel und Komplexbildner. Nur für Dosen und Glaskonserven (z.B. Hülsenfrüchte, Pilze und Fische), Halbfettmargarine und gefrorene Krebstiere zugelassen. Starke Bindung von Mineralstoffen, kann zu deutlichen Beeinträchtigungen im Stoffwechsel führen. Nicht für Kinder unter 2 Jahren geeignet. Wird als Medikament zur Behandlung von Schwermetallvergiftungen eingesetzt
Vom Verzehr ist abzuraten Vom Verzehr ist abzuraten!
E400 Alginsäure
Natürlicher, pflanzliches Verdickungs-, Gelier- und Überzugsmittel aus Braunalgen. Kann die Aufnahme von Mineralstoffen, z.B. Calcium, Eisen, Mangan und Zink behindern. Bei regelmäßigem Verzehr kann es zu einer Unterversorgung mit diesen lebenswichtigen Mineralien kommen
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E401 Natriumalginat
Natürliches, pflanzliches Verdickungs-, Gelier- und Überzugsmittel. Natriumverbindung der Alginsäure. Siehe E400
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E402 Kaliumalginat
Natürliches, pflanzliches Verdickungs-, Gelier- und Überzugsmittel. Kaliumverbindung der Alginsäure. Siehe E400
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E403 Ammoniumalginat
Natürliches, pflanzliches Verdickungs-, Gelier- und Überzugsmittel. Ammoniumverbindung der Alginsäure. Siehe E400
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E404 Calciumalginat
Natürliches, pflanzliches Verdickungs-, Gelier- und Überzugsmittel. Calciumverbindung der Alginsäure. Siehe E400
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E405 Propylenglycolalginat
Natürliches, pflanzliches Verdickungs-, Gelier- und Überzugsmittel. Propylenglycolverbindung der Alginsäure. Es kann Propylenglycol abspalten, dann möglicherweise allergen. Siehe E400
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten. Für Allergiker bedenklich Vom häufigen Verzehr ist abzuraten! Für Allgergiker bedenklich
E406 Agar-Agar
Natürliches, pflanzliches Verdickungs- und Geliermittel aus Rotalgen. Unverdaulicher Stoff. Behindert die Aufnahme von Mineralstoffen und wirkt in hohen Dosen abführend
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E407 Carrageen
Natürliches, pflanzliches Verdickungs- und Geliermittel aus Rotalgen. In hohen Dosen, die normalerweise in Lebensmitteln nicht vorkommen, können sie die Aufnahme von Mineralstoffen (z.B. Kalium) behindern und abführend wirken. Bestimmte Carrageenverbindungen (Moleküle mittlerer Größe) haben bei Tierversuchen die Schleimhaut des Darmes geschädigt und den Darm anfälliger gegen Bakterien gemacht. Auf den Verpackungen ist nicht ersichtlich, welche Verbindung eingesetzt wird
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E410 Johannesbrotkernmehl
Natürliches, pflanzliches Verdickungs- und Geliermittel aus den Früchten des Johannisbrotbaumes. Es ist unverdaulich und wirkt in hohen Dosen abführend. Derart hohe Mengen sind jedoch in Lebensmitteln unüblich
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E412 Guarkernmehl
Natürliches, pflanzliches Verdickungs- und Mehlbehandlungsmittel sowie Füllstoff aus Samen der Guarpflanze. Unverdaulicher Stoff. Allergische Erscheinungen, wie Magen-Darm-Erkrankungen, Bäcker-Asthma oder Kontaktekzeme, wurden beschrieben
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E413 Traganth
Natürliches, pflanzliches Verdickungs- und Bindemittel aus der Rinde einer asiatischen Pflanze. Unverdaulicher Stoff, der in hohen Dosen abführend wirkt. Derart hohe Mengen sind jedoch in Lebensmitteln unüblich
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E414 Gummi arabicum
Natürliches, pflanzliches Verdickungsmittel, Stabilisator und Füllstoff. Getrocknete Gummiabsonderung einer Akazienart. Darf in vielen Ländern (z.B. Belgien und Frankreich) bestrahlt werden
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E415 Xanthan
Künstliches Verdickungs- und Geliermittel auf pflanzlicher Basis. Wird mit Hilfe von Bakterien aus zuckerhaltigen Substraten gewonnen. Unverdaulicher Stoff. Ruft im Tierversuch in hoher Dosis Durchfall hervor. Derart hohe Mengen sind jedoch in Lebensmitteln unüblich
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E416 Karayagummi
Natürliches, pflanzliches Verdickungs-, Überzugs- und Geliermittel. Gummiabsonderung aus der Rinde der Sterkulia-Pflanze. Bindet Wasser im Verdauungstrakt, daher abführende Wirkung. Kann die Aufnahme von Mineralstoffen (z.B. Calcium) behindern. Auch als Abführmittel, Haarfestiger oder Haftpulver für Zahnprothesen im Handel
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E417 Tarakernmehl
Pflanzliches Verdickungsmittel und Füllstoff aus dem Samen des Tara-Strauchs
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E418 Gellan
Künstliches Verdickungs- und Geliermittel auf pflanzlicher Basis. Wird mit Hilfe von Mikroorganismen auf zuckerhaltigen Nährböden produziert. Wird nicht vom Körper aufgenommen. Hat eine abführende Wirkung. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E420 Sorbit, Sorbitsirup
Künstlicher/s Zuckeraustauschstoff, Süßungs- und Feuchthaltemittel und Trägerstoff. Hergestellt durch chemische Umsetzung von Traubenzucker. Für Diabetiker geeignet. Greift nicht die Zähne an. Nicht für Getränke zugelassen. Zulassung gilt für fast alle Lebensmittel in beliebig hoher Menge, obwohl über 20g/Tag zu Durchfall führen können. Diese Menge kann z.B. in 30g Diät-Konfitüre enthalten sein. Im Tierversuch kommt es bei der Zufuhr in hoher Dosis zur Harnsteinbildung und zur Entstehung von Nierentumoren
Vom häufigen Verzehr - mehr als 20g/täglich - ist abzuraten Vom häufigen Verzehr - mehr als 20 g/täglich - ist abzuraten
E421 Mannit
Künstlicher Zuckeraustauschstoff, Süßungs- und Feuchthaltemittel und Trägerstoff. Für Diabetiker geeignet. Greift nicht die Zähne an. Kann zu Durchfall und Blähungen führen
Vom häufigen Verzehr - mehr als 50g/täglich - ist abzuraten Vom häufigen Verzehr - mehr als 50 g/täglich - ist abzuraten
E422 Glycerin (Glyzerin)
Künstlicher Füllstoff- und Feuchthaltemittel. Kommt in der Natur in Fetten und Ölen vor
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E431 Polyoxyethylen(40)-stearat
Künstlicher Stoff. Nur für Wein zugelassen. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E432 Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat (Polysorbat 20)
Künstliche Emulgatoren und Komplexbildner. Die Aufnahme von fettlöslichen Schadstoffen kann erhöht werden. Die Verdauung vieler anderer Stoffe wird verändert
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E433 Polyoxyethylen-sorbitan-monooleat (Polysorbat 80)
Künstliche Emulgatoren und Komplexbildner. Siehe E432
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E434 Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat (Polysorbat 40)
Künstliche Emulgatoren und Komplexbildner. Siehe E432
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E435 Polyoxyethylen-sorbitan-monostearat (Polysorbat 60)
Künstliche Emulgatoren und Komplexbildner. Siehe E432
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E436 Polyoxyethylen-sorbitan-tristearat (Polysorbat 65)
Künstliche Emulgatoren und Komplexbildner. Siehe E432
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E440 Pektine, Amidiertes Pektin
Natürliches oder künstliches Verdickungs- und Geliermittel auf pflanzlicher Basis. Aus Äpfeln, Zuckerrüben oder Orangenschalen. Kommt von Natur aus in der Nahrung vor. Amidierte Pektine werden durch die Behandlung mit Ammoniak gewonnen und insbesondere für Gelierzucker und Gelierhilfen verwendet
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E442 Ammoniumsalze von Phosphatidsäuren
Künstlich hergestellter Emulgator und Stabilisator. Ammoniumsalze können in hohen Konzentrationen zu Übersäuerung und zu Blähungen führen. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E444 Saccharose-acetat-isobutyrat
Künstlicher Stabilisator und Emulgator. Nur für aromatisierte, nichtalkoholische, trübe Getränke zugelassen. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E445 Glycerinester aus Wurzelharz / Kolophonester
Künstlicher Stabilisator und Trübungsmittel. Wird durch unterschiedliche Verfahren aus Harzsäuren gewonnen. Nur für aromatisierte, nichtalkoholische, trübe Getränke zugelassen. Täuschen einen höheren Fruchtanteil bei Säften vor.  Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E450 Diphosphate
Künstliche Emulgatoren, Stabilisatoren und Säureregulatoren. Können in hohen Dosen die Aufnahme von Calcium, Magnesium und Eisen im Körper behindern. Hohe Phosphataufnahmen können zu Knochenschwund und Kalkablagerungen führen
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E451 Triphosphate
Künstliche Emulgatoren, Stabilisatoren und Säureregulatoren. Können in hohen Dosen die Aufnahme von Calcium, Magnesium und Eisen im Körper behindern. Hohe Phosphataufnahmen können zu Knochenschwund und Kalkablagerungen führen
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E452 Polyphosphate
Künstliche Emulgatoren, Stabilisatoren und Säureregulatoren. Können in hohen Dosen die Aufnahme von Calcium, Magnesium und Eisen im Körper behindern. Hohe Phosphataufnahmen können zu Knochenschwund und Kalkablagerungen führen
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E460 Cellulose, Mikrokristalline Cellulose, Cellulosepulver
Natürlicher Füllstoff und Trennmittel. Wird auf pflanzlichen Zellwänden gewonnen. Kann im Körper nicht verwertet werden. Regt die Verdauung an
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E461 Methylcellulose
Natürliches Verdickungsmittel, mit Laugen behandelt. Siehe E460. Bei Dosierungen ab 6g sind abführende Wirkungen möglich
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E463 Hydroxypropylcellulose
Natürliches Verdickungsmittel, mit Laugen behandelt. Siehe E460. Bei Dosierungen ab 6g sind abführende Wirkungen möglich
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E464 Hydroxypropylmethylcellulose
Natürliches Verdickungsmittel, mit Laugen behandelt. Siehe E460. Bei Dosierungen ab 6g sind abführende Wirkungen möglich
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E465 Ethylmethylcellulose
Natürliches Verdickungsmittel und Schaumstabilisator. Mit Laugen behandelt. Siehe E460. 
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E466 Carboxymethylcellulose, Natriumcarboxymethylcellulose
Natürliches Verdickungsmittel, mit Laugen behandelt. Siehe E460. Bei Dosierungen ab 5g sind abführende Wirkungen möglich
Für Allergiker bedenklich Für Allergiker bedenklich
E470a Natrium-, Kalium- und Calciumsalze von Speisefettsäuren
Natürliche Emulgatoren, Trägerstoffe und Schaummittel. Verbindungen von Fetten und Säuren, die von Natur aus in jeder Zelle vorkommen
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E470b Magnesiumsalze von Speisefettsäuren
Natürliche Emulgatoren, Trägerstoffe und Schaummittel. Kommt in der Natur vor
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E471 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren
Natürliche Emulgatoren, Überzugs- und Mehlbehandlungsmittel. Kommen in der Natur vor
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E472a Essigsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren
Künstliche Emulgatoren, Überzugs- und Mehlbehandlungsmittel.
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E472b Milchsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren
Künstliche Emulgatoren, Überzugs- und Mehlbehandlungsmittel.
Gelten als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E472c Citronensäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren
Künstliche Emulgatoren, Überzugs- und Mehlbehandlungsmittel.
Gelten als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E472d Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren
Künstliche Emulgatoren, Überzugs- und Mehlbehandlungsmittel. Es besteht der Verdacht, dass Anreicherungen im Körper bei hohen Konzentrationen möglich sind, insgesamt zuviel Weinsäure aufgenommen und Calcium im Körper gebunden wird. Derartig hohe Konzentrationen kommen normalerweise in Lebensmitteln nicht vor
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E472e Mono- und Diacetylweinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren
Künstliche Mehlbehandlungsmittel und Emulgatoren. Führen zum "Aufblähen" von Brötchen und sonstigen Backwaren. Es besteht der Verdacht, dass Anreicherungen im Körper bei hohen Konzentrationen möglich sind, insgesamt zuviel Weinsäure aufgenommen und Calcium im Körper gebunden wird
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E472f Gemischte Essig- und Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren
Künstliche Emulgatoren, Überzugs- und Mehlbehandlungsmittel. Es besteht der Verdacht, dass Anreicherungen im Körper bei hohen Konzentrationen möglich sind, insgesamt zuviel Weinsäure aufgenommen und Calcium im Körper gebunden wird
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E473 Zuckerester von Speisefettsäuren
Künstliche Emulgatoren und Mehlbehandlungsmittel. Lösungsmittelreste können in geringen Mengen enthalten sein
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E474 Zuckerglyceride
Künstliche Emulgatoren und Mehlbehandlungsmittel. Lösungsmittelreste können in geringen Mengen enthalten sein
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E475 Polyglycerinester von Speisefettsäuren
Künstliche Emulgatoren und Stabilisatoren. Kommen leicht verändert in der Natur vor
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E476 Polyglycerin-Polyricinoleat
Künstliche Emulgatoren und Stabilisatoren. Nur zugelassen für fettreduzierte und fettarme Aufstriche und Salatsaucen, Süßwaren auf Kakaobasis sowie Schokolade. Im Tierversuch wurden bei hoher Dosis Nieren- und Lebervergrößerungen festgestellt
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E477 Propylenglycolester von Speisefettsäuren
Künstliche Emulgatoren und Kristallbeeinflusser von Hartfetten. Wenig Untersuchungen veröffentlicht 
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E479 Thermooxidiertes Jojaöl mit Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren
Künstliche Emulgatoren und Trennmittel. Sind Bestandteil von gebrauchtem Fritierfett. Nur für Fettemulsionen zum Braten zugelassen. Wenig Untersuchungen veröffentlicht 
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E481 Natriumstearoyl-2-lactylat
Künstlicher Emulgator und Mehlbehandlungsmittel
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E482 Calciumstearoyl-2-lactylat
Künstlicher Emulgator und Mehlbehandlungsmittel
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E483 Stearyltartrat
Künstlicher Emulgator und Mehlbehandlungsmittel. Nur für Backwaren (außer Brot) und Desserts zugelassen. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E491 Sorbitanmonostearat
Künstlicher Emulgator, Entschäumer oder Fettkristallbeschleuniger. Die noch akzeptierbare tägliche Aufnahmemenge kann schon durch den Verzehr von 150g Schokolade, 150g Feinbackwaren oder 300g Desserts und Zuckerwaren überschritten werden. In hoher Dosis (ab 25% im Futter) wurden im Tierversuch Organschäden, Durchfall und Blasensteine festgestellt.
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E492 Sorbitantristearat
Künstlicher Emulgator, Entschäumer oder Fettkristallbeschleuniger. Siehe E491
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E493 Sorbitanmonolaurat
Künstlicher Emulgator, Entschäumer oder Fettkristallbeschleuniger. Siehe E491
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E494 Sorbitanmonooleat
Künstlicher Emulgator, Entschäumer oder Fettkristallbeschleuniger. Siehe E491
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E495 Sorbitanmonopalmitat
Künstlicher Emulgator,. Siehe E491
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E500 Natriumcarbonate: Natriumcarbonat, -hydrogencarbonat und -sesquicarbonat
Künstliche Backtriebmittel, Trennmittel und Säureregulatoren. Auch als Soda oder Natron bekannt. Können in hoher, für Lebensmittel nicht üblicher Dosis, zu Nierenschädigungen und verstärkter Magensäurebildung führen
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E501 Kaliumcarbonate: Kaliumcarbonat und -hydrogencarbonat
Künstliche Backtriebmittel, Trennmittel und Säureregulatoren. Auch als Pottasche bekannt. Traditionelle Triebmittel für Lebkuchen
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E503. Ammoniumcarbonate: Ammoniumcarbonat und -hydrogencarbonat
Künstliche Backtriebmittel, Trennmittel und Säureregulatoren. Auch als Hirschhornsalz bekannt.Ammoniumsalze können in hoher, in Lebensmitteln nicht üblicher Dosis, zur Übersäuerung des Blutes führen
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E504 Magnesiumcarbonate: Magnesiumcarbonat und -hydrogencarbonat
Künstliche Backtriebmittel, Trennmittel und Säureregulatoren.
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E507 Salzsäure
Künstliches Säuerungsmittel. Kommt in der Natur vor. Wird zur Herstellung von Würzen und Zuckersirup eingesetzt. Konzentrierte Salzsäure kann zur Zerstörung von Körpergewebe führen. Derartige Konzentrationen kommen in Lebensmitteln nicht vor.
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E508 Kaliumchlorid
Künstlicher Geschmacksverstärker und Festigungsmittel. Kaliumverbindung der Salzsäure
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E509 Calciumchlorid
Künstlicher Geschmacksverstärker und Festigungsmittel. Calciumverbindung der Salzsäure
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E511 Magnesiumchlorid
Künstlicher Geschmacksverstärker und Festigungsmittel. Mgnesiumverbindung der Salzsäure
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E512 Zinn-II-Chlorid
Künstliches Antioxidationsmittel und Farbstabilisator. Nur für Dosen- und Glaskonserven von Spargel zugelassen, um die weiße Farbe zu erhalten. Kann in hohen Dosen zu metallischem Beigeschmack, Übelkeit und Erbrechen führen.
Vom Verzehr ist abzuraten Vom Verzehr ist abzuraten!
E513 Schwefelsäure
Künstliches Säuerungsmittel. Wird zur Herstellung von Würzen und Zuckersirup eingesetzt. Kommt in der Natur vor. Konzentrierte Säure kann zur Zerstörung von Körperzellen führen. Derartige Konzentrationen kommen in Lebensmitteln nicht vor.
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E514 Natriumsulfate: Natriumsulfat und Natriumhydrogensulfat
Künstliche Säureregulatoren, Trägerstoffe und Festigungsmittel. Werden auch als Glaubersalz (Abführmittel) bezeichnet. Können in hoher Dosis Störungen des Calciumstoffwechsels verursachen
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E515 Kaliumsulfate: Kaliumsulfat und Kaliumhydrogensulfat
Künstliche Säureregulatoren, Trägerstoffe und Festigungsmittel. Können in hoher Dosis Störungen des Calciumstoffwechsels verursachen
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E516 Calciumsulfat
Künstliche Säureregulatoren, Trägerstoffe und Festigungsmittel. Wird auch als Gips bezeichnet
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E517 Ammoniumsulfat
Künstliche Säureregulatoren, Trägerstoffe und Festigungsmittel. Ammoniumsalz kann zur Übersäuerung des Blutes und Magen-Darmbeschwerden führen. Kann in hoher Dosis Störungen des Calciumstoffwechsels verursachen
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E520 Aluminiumsulfat
Künstliches Festigungs- und Backmittel. Nur für Eiklar, kandiertes, kristalliertes und glasiertes Obst und Gemüse zugelassen. Führt zur Aluminiumbelastung des Körpers. Nierenkranke können Aluminium im Körper anreichern. Aluminium steht im Verdacht, die Alzheimer-Krankheit mit zu verursachen. Kann in hoher Dosis Störungen des Calciumstoffwechsels verursachen
Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E521 Aluminiumnatriumsulfat
Künstliches Festigungs- und Backmittel. Siehe E520
Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E522 Aluminiumkaliumsulfat
Künstliches Festigungs- und Backmittel. Siehe E520
Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E523 Aluminiumammoniumsulfat
Künstliches Festigungs- und Backmittel. Siehe E520
Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E524 Natriumhydroxid
Künstlicher Säureregulator. Auch als Ätznatron oder Natronlauge bekannt. Wir für Laugengebäck oder bei Oliven zur Beseitigung des Bittergeschmackes verwendet
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E525 Kaliumhydroxid
Künstlicher Säureregulator. Wird auch als Ätzkali oder Kalilauge bezeichnet
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E526 Calciumhydroxid
Künstlicher Säureregulator. Wird auch als gelöschter Kalk oder Kalkmilch bezeichnet
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E527 Ammoniumhydroxid
Künstlicher Säureregulator. Wird auch als Ammoniak bezeichnet. Ammoniumsalze können eine Übersäuerung des Blutes und Beschwerden im Magen-Darm-Trakt verursachen. Derartig hohe Konzentrationen kommen normalerweise in Lebensmitteln nicht vor
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E528 Magnesiumhydroxid
Künstlicher Säureregulator.
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E529 Calciumoxid
Künstlicher Säureregulator. Wird auch als gebrannter Kalk oder Ätzkalk bezeichnet
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E530 Magnesiumoxid
Künstlicher Säureregulator.
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E535 Natriumferrocyanid
Künstliche Rieselhilfe, Trennmittel und Stabilisator. Nur für Kochsalz und Kochsalzersatz zugelassen. Verbindung der hochgiftigen Blausäure. Aufgrund ihrer Bindung an Eisen verliert sie ihre Giftigkeit. Darf nur in sehr geringer Dosis eingesetzt werden
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E536 Kaliumferrocyanid
Künstliche Rieselhilfe, Trennmittel und Stabilisator. Siehe E535
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E538 Calciumferrocyanid
Künstliche Rieselhilfe, Trennmittel und Stabilisator. Siehe E535
Gilt als unbedenklich .Gilt als unbedenklich
E541 Saures Natriumaluminiumphosphat
Künstliches Backtriebmittel. Nur für feine Backwaren zugelassen. Führt zur Aluminiumbelastung des Körpers. Nierenkranke können Aluminium im Körper anreichern. Aluminium steht in Verdacht, die Alzheimer-Krankheit mit zu verursachen
Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E551 Siliciumdioxid
Künstliches Trennmittel. Auch als Kieselsäure bekannt. Wird nicht vom Körper aufgenommen. Kommt in der Natur vor
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E552 Calciumsilicat
Künstliches Trennmittel. Wird nicht vom Körper aufgenommen. Kommt in der Natur vor
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E553a Magnesiumsilicat, Magnesiumtrisilicat
Künstliche Trennmittel. Magnesiumtrisilicate lösten im Tierversuch in hohen Dosen Nierenschäden aus
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E553b Talkum
Natürliches Trennmittel. Wird nicht vom Körper aufgenommen.
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E554 Natriumaluminiumsilicat
Natürliches Trennmittel. Führt zur Aluminiumbelastung des Körpers. Nierenkranke können Aluminium im Körper anreichern. Aluminium steht in Verdacht, die Alzheimer- Krankheit mit zu verursachen
Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E555 Kaliumaluminiumsilicat
Natürliches Trennmittel. Siehe E554
Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E556 Calciumaluminiumsilicat
Natürliches Trennmittel. Siehe E554
Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E558 Bentonit
Natürliches Trennmittel. Vulkanisches Tongestein
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E559 Aluminiumsilicat (Kaolin)
Natürliches Trennmittel. Führt zur Aluminiumbelastung des Körpers. Nierenkranke können Aluminium im Körper anreichern. Aluminium steht in Verdacht, die Alzheimer- Krankheit mit zu verursachen
Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für Alzheimer-Patienten bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten!
E570 Fettsäuren
Natürliche Emulgatoren, Überzugsmittel und Trennmittel. Kommen in jeder lebenden Zelle vor
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E574 Gluconsäure
Künstlicher Säureregulator, Stabilisator und Komplexbildner. Einzeldosen ab 20g können abführend wirken
Vom Verzehr über 20g ist abzuraten Vom Verzehr über 20g ist abzuraten!
E575 Glucono-delta-Lactone
Künstlicher Säureregulator, Stabilisator und Komplexbildner. Milchsäureverbindung der Gluconsäure. Siehe E574
Vom Verzehr über 20g ist abzuraten Vom Verzehr über 20g ist abzuraten!
E576 Natriumgluconat
Künstlicher Säureregulator, Stabilisator und Komplexbildner. Natriumverbindung der Gluconsäure. Siehe E574
Vom Verzehr über 20g ist abzuraten Vom Verzehr über 20g ist abzuraten!
E577 Kaliumgluconat
Künstlicher Säureregulator, Stabilisator und Komplexbildner. Kaliumverbindung der Gluconsäure. Siehe E574
Vom Verzehr über 20g ist abzuraten Vom Verzehr über 20g ist abzuraten!
E578 Calciumgluconat
Künstlicher Säureregulator, Stabilisator und Komplexbildner. Calciumverbindung der Gluconsäure. Siehe E574
Vom Verzehr über 20g ist abzuraten Vom Verzehr über 20g ist abzuraten!
E579 Eisen-II-gluconat
Künstlicher Säureregulator, Stabilisator und Komplexbildner. Calciumverbindung der Gluconsäure. Nur für dunkel gefärbte Oliven. Siehe E574
Vom Verzehr über 20g ist abzuraten Vom Verzehr über 20g ist abzuraten!
E585 Eisen-II-Lactat
Künstlicher Farbstabilisator. Nur für dunkel gefärbte Oliven zugelassen
Gelten als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E620 Glutaminsäure
Künstlicher Geschmacksverstärker auf pflanzlicher Basis. Steht im Verdacht, bis zu zwei Stunden nach dem Verzehr bei empfindlichen Menschen ein Taubheitsgefühl im Nacken, Rücken und Armen, sowie Herzklopfen, Kopfschmerzen und Schwächegefühl ("China-Restaurant-Syndrom") auszulösen. Überdosierungen sind möglich, weil diese von der Zunge nicht mehr wahrgenommen werden. Ist z.B. in der Wong-Tong-Suppe oder in Sojasoße in hohen Konzentrationen enthalten. Durch neuere Studien konnte dieser Verdacht zwar nicht bestätigt, aber auch nicht gänzlich ausgeräumt werden. Gentechnische Herstellung ist möglich
Für empfindliche Menschen bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für empfindliche Menschen bedenklich.Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E621 Mononatriumglutamat
Künstlicher Geschmacksverstärker auf pflanzlicher Basis. Natriumverbindung der Glutaminsäure. Sie E620
Für empfindliche Menschen bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für empfindliche Menschen bedenklich.Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E622 Monokaliumglutamat
Künstlicher Geschmacksverstärker auf pflanzlicher Basis. Kaliumverbindung der Glutaminsäure. Sie E620
Für empfindliche Menschen bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für empfindliche Menschen bedenklich.Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E623 Calciumdiglutamat
Künstlicher Geschmacksverstärker auf pflanzlicher Basis. Calciumverbindung der Glutaminsäure. Sie E620
Für empfindliche Menschen bedenklich.Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für empfindliche Menschen bedenklich.Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E624 Monoammoniumglutamat
Künstlicher Geschmacksverstärker auf pflanzlicher Basis. Ammoniumverbindung der Glutaminsäure. Sie E620
Für empfindliche Menschen bedenklich.Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für empfindliche Menschen bedenklich.Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E625 Magnesiumdiglutamat
Künstlicher Geschmacksverstärker auf pflanzlicher Basis. Magnesiumverbindung der Glutaminsäure. Sie E620
Für empfindliche Menschen bedenklich.Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Für empfindliche Menschen bedenklich.Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E626 Guanylsäure
Künstlicher Geschmacksverstärker auf pflanzlicher Basis. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E627 Dinatriumguanylat
Künstlicher Geschmacksverstärker auf pflanzlicher Basis. 10-20fach stärkere Geschmacksverstärkung als Glutaminsäure. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E628 Dikaliumguanylat
Künstlicher Geschmacksverstärker auf pflanzlicher Basis. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E629 Calciumguanylat
Künstlicher Geschmacksverstärker auf pflanzlicher Basis. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E630 Inosinsäure
Natürlicher, pflanzlicher Geschmacksverstärker. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E631 Dinatriuminosinat
Natürlicher, pflanzlicher Geschmacksverstärker. 10-20fach stärkere Geschmacksverstärkung als Glutaminsäure. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E632 Dikaliuminosinat
Natürlicher, pflanzlicher Geschmacksverstärker. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E633 Dicalciuminosinat
Natürlicher, pflanzlicher Geschmacksverstärker. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E634 Calcium 5'-ribonucleotid
Natürlicher Geschmacksverstärker. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E635 Dinatrium 5'-ribonucleotid
Natürlicher Geschmacksverstärker. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E640 Glycin und dessen Natriumsalze
Künstliche Geschmacksverstärker. Süßliche Eiweißbausteine, kommen auch in der Natur vor, z.B. bis zu 30% in Kollagen. Intensivieren den Geschmack von Süßstoffen
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E900 Dimethylpolysiloxan
Künstliches Schaumverhütungsmittel
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E901 Bienenwachs weiß und gelb
Natürliches Trenn- und Überzugsmittel. Unverdaulich. Wird durch Ausschmelzen von Honigwaben gewonnen
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E902 Candelillawachs
Natürliches Trenn- und Überzugsmittel. Unverdaulich. Wird aus einer Wüstenpflanze gewonnen
Gilt als unbedenklich .Gilt als unbedenklich
E903 Carnaubawachs
Natürliches Trenn- und Überzugsmittel. Unverdaulich. Wird aus einer brasilianischen Wachspalme gewonnen
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E904 Schellack
Natürliches Trenn- und Überzugsmittel. Wird aus den Ausscheidungen der Gummischild-Lacklaus gewonnen
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E912 Montansäureester
Natürliche Überzugsmittel. Pflanzenwachse, die aus Braunkohle extrahiert werden. Nur zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten. Im Tierversuch wurden gesundheitsschädliche Auswirkungen festgestellt.
Vom Verzehr der Schale ist abzuraten Vom Verzehr der Schale ist abzuraten
E914 Polyethylenwachsoxidate
Natürliche Überzugsmittel. Nur zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten zugelassen
Gelten als unbedenklich Gelten als unbedenklich
E927 Carbamid
Natürlicher Stabilisator. Nur für Kaugummi ohne Zuckerzusatz zugelassen
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E938 Argon
Natürliches Treib- und Schutzgas. Kommt natürlicherweise in der Luft vor
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E939 Helium
Natürliches Treib- und Schutzgas. Kommt natürlicherweise in der Luft vor
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E941 Stickstoff
Natürliches Treib-, Schutzgas und Kontaktgefriermittel. Kommt natürlicherweise in der Luft vor
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E942 Distickstoffmonoxid
Natürliches Treibgas und Extraktionslösemittel. Wird auch Lachgas genannt und beispielsweise als Narkosemittel eingesetzt. Ökologisch bedenklich, weil es den "Treibhauseffekt" mit verursacht
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E948 Sauerstoff
Natürliches Treib- und Schutzgas. Kommt natürlicherweise in der Luft vor
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E950 Acesulfam K
Künstlicher Süßstoff und Geschmacksverstärker. Wirkt 200mal süßer als Zucker. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge beträgt 15mg pro kg Körpergewicht. Dieser Wert wird z.B. bei einem 60kg schweren Menschen erst nach Genuß von ca. 6 Litern mit Süßstoff gesüßten Orangensaft, bei einem 25 kg schweren Kind schon nach Genuß von 2,1 Litern, erreicht
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E951 Aspartam
Künstlicher Süßstoff und Geschmacksverstärker. Wirkt 200mal süßer als Zucker. Eiweißbaustein. Wird teilweise (z.B. in Japan und in den USA) gentechnisch hergestellt. Kann Verunreinigungen enthalten, die in hohen Konzentrationen gesundheitsschädlich sind. Außerdem wird Phenylalanin abgespalten. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge beträgt 40mg pro kg Körpergewicht. Dieser Wert wird z.B. bei einem 60kg schweren Menschen nach Genuß von ca. 1200g Light-Joghurt und 8 mit Aspartam gesüßten  Tassen Kaffee, bei einem 25 kg schweren Kind nach Verzehr von 600g Light-Joghurt erreicht
Für Menschen mit Phenylketonurie (PKU) bedenklich. Für gentechnisch hergestelltes Aspartam ist eine abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich Für Menschen mit Phenylketonurie (PKU) bedenklich. Für gentechnisch hergestelltes Aspartam ist eine abschließende Bewertung z.Zt. nicht möglich.
E952 Cyclohexansulfamidsäure und ihre Natrium- und Calcium-Salze, Cyclamat
Künstliche Süßstoffe. Wirken 30-50mal süßer als Zucker. Führten im Tierversuch in hohen Dosen zu Blasenkrebs, verminderter Fruchtbarkeit und Zellveränderungen. In neueren Untersuchungen konnten diese Befunde nicht bestätigt werden. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge beträgt 11mg pro kg Körpergewicht. Dieser Wert wird z.B. bei einem 60kg schweren Menschen nach Genuß von 1 Glas Light-Cola, 1 1/2 Tassen Kaffee und 2 Dosen Sportlergetränk, die alle mit Cyclamat gesüßt wurden, bei einem 25kg schweren Kind nach Verzehr von 200g Light-Müsli-Joghurt, erreicht
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E953 Isomalt
Künstliches Süßungsmittel und Zuckeraustauschstoff. Wirkt abführend. Greift nicht die Zähne an. Hat ca. die halbe Süßkraft von Zucker. Aufnahmemengen über 20-30g können zu Durchfall und Blähungen führen. Diese Menge ist z.B. in einer halben Tafel Diät-Schokolade enthalten.
Vom Verzehr von über 20g täglich ist abzuraten Vom Verzehr von über 20g täglich ist abzuraten
E954 Saccharin und seine Natrium-, Kalium- und Calciumsalze
Künstliche Süßstoffe. Können bitteren und metallischen Beigeschmack hervorrufen. Wirken 500 mal süßer als Zucker. Verursachten im Tierversuch Blasenkrebs und können die Entstehung von Krebsgeschwüren und eine gesteigerte Zellwucherung unterstützen. Ein entsprechender Warnhinweis ist in den USA vorgeschrieben. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge beträgt 5mg pro kg Körpergewicht. Dieser Wert wird z.B. bei einem 60kg schweren Menschen nach dem Gesamtverzehr von 1 Liter Sportlergetränken, 1 Liter Aprikosennektar, 4 Tassen Kaffee und 2 Becher Fruchteis, die alle mit Saccharin gesüßt wurden, bei einem 25kg schweren Kind nach Verzehr von 360g Light-Fruchteis erreicht
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E957 Thaumatin
Natürlicher Süßstoff und Geschmacksverstärker für Aromen. Wirkt 2500mal süßer als Zucker. Eiweißbaustein aus einer afrikanischen Pflanze. Kann auch gentechnisch hergestellt werden. 
Gilt als unbedenklich. Für gentechnisch hergestelltes Thaumatin ist eine abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich Gilt als unbedenklich. Für gentechnisch hergestelltes Thaumatin ist eine abschließende Bewertung z.Zt. nicht möglich
E959 Neohesperidin DC
Künstlicher Süßstoff und Geschmacksverstärker. Wirkt 600mal süßer als Zucker. Kommt auch von Natur aus in Zitrusfrüchten vor. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge beträgt 5mg pro kg Körpergewicht
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E965 Maltit, Maltitsirup
Künstliches Süßungsmittel und Feuchteregulator. Hat eine geringere Süßkraft als Zucker. Bei Tagesdosen über 30-50g bei Erwachsenen und 20g bei Kindern können Durchfälle oder Blähungen auftreten
Vom Verzehr von über 30g bzw. 20g bei Kindern täglich ist abzuraten Vom Verzehr von über 30g bzw. 20g bei Kindern täglich ist abzuraten
E966 Lactit
Künstliches Süßungsmittel und Trägerstoff. Hat halb soviel Süßkraft wie Zucker. Wird aus Milchzucker hergestellt. Bei Tagesdosen über 50g können Durchfälle oder Blähungen auftreten
Vom Verzehr von über 50g täglich ist abzuraten Vom Verzehr von über 50g täglich ist abzuraten
E967 Xylit
Künstlich hergestelltes Süßungsmittel und Trägerstoff. Hat eine ähnliche Süßkraft wie Zucker. Kann Durchfälle und Blähungen verursachen
Vom einmaligen Verzehr von über 20g oder insgesamt 50g täglich ist abzuraten .Vom einmaligen Verzehr von über 20g oder insgesamt 50g täglich ist abzuraten
E999 Quillajaextrakt
Natürliches Schaummittel aus der Rinde des Quillaja-Baumes. Stabilisiert eine dauerhafte Schaumbildung, enthält jedoch Blutgifte (Saponine) und war daher lange in Deutschland verboten. Nur für aromatisierte nicht-alkoholische Getränke auf Wasserbasis zugelassen. der ADI-Wert wird bei Erwachsenen (70kg Körpergewicht) bereits mit 1,75 Liter Ginger Ale erreicht.
Vom Verzehr ist abzuraten Vom Verzehr ist abzuraten
E1105 Lysozym
Natürlich oder gentechnisch hergestellter Konservierungsstoff für Hart- sowie Schnittkäse oder als Enzym für alle Lebensmittel. Die natürliche Herstellung erfolgt aus Eiklar
Für Allergiker bedenklich. Für gentechnisch hergestelltes Lysozym ist eine abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich Für Allergiker bedenklich. Für gentechnisch hergestelltes Lysozym ist eine abschließende Bewertung z.Zt. nicht möglich
E1200 Polydextrose
Natürlicher Füllstoff, Feuchteregulator und Texturverbesserer. Kann abführend wirken
Vom einmaligen Verzehr von über 50g oder insgesamt 90g täglich ist abzuraten Vom einmaligen Verzehr von über 50g oder insgesamt 90g täglich ist abzuraten
E1201 Polyvinylpyrrolidon
Künstliches Flockungsmittel, um Trübstoffe in Getränken zu binden. Wird nach Anwendung weitestgehend wieder entfernt. Nur zugelassen bei Wein, Diätlebens- und Süßungsmitteln. Muß leider nicht deklariert werden
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E1202 Polyvinylpolypyrrolidon
Künstliches Flockungsmittel, um Trübstoffe in Getränken zu binden. Wird nach Anwendung weitestgehend wieder entfernt. Nur zugelassen bei Wein, Diätlebens- und Süßungsmitteln. Muß leider nicht deklariert werden
Vom häufigen Verzehr ist abzuraten Vom häufigen Verzehr ist abzuraten
E1404 Oxidierte Stärke
Natürliches Verdickungs-, Überzugsmittel und Füllstoff
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E1410 Monostärkephosphat
Natürliches Verdickungs-, Überzugsmittel und Füllstoff. Phosphatverbindungen können in hoher Dosis, die normalerweise in Lebensmitteln nicht vorkommt, die Aufnahme von Calcium, Magnesium uns Eisen behindern
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E1412 Distärkephosphat
Natürliches Verdickungs-, Überzugsmittel und Füllstoff. Phosphatverbindungen können in hoher Dosis, die normalerweise in Lebensmitteln nicht vorkommt, die Aufnahme von Calcium, Magnesium uns Eisen behindern
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E1413 Phosphatiertes Distärkephosphat
Natürliches Verdickungs-, Überzugsmittel und Füllstoff. Phosphatverbindungen können in hoher Dosis, die normalerweise in Lebensmitteln nicht vorkommt, die Aufnahme von Calcium, Magnesium uns Eisen behindern
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E1414 Acetyliertes Distärkephosphat
Natürliches Verdickungs-, Stabilisator und Füllstoff. Phosphatverbindungen können in hoher Dosis, die normalerweise in Lebensmitteln nicht vorkommt, die Aufnahme von Calcium, Magnesium uns Eisen behindern
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E1420 Acetylierte Stärke
Natürliches Verdickungs-, Stabilisator und Füllstoff
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E1422 Acetyliertes Distärkeadipat
Natürliches Verdickungs-, Stabilisator und Füllstoff
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E1440 Hydroxypropylstärke
Natürliches Verdickungs- und Geliermittel. Darf bedenkliche Verunreinigungen wie Propylenchlorhydrine und Epoxide enthalten. In Tierversuchen traten bei Fütterungen in hoher Dosis, die in Lebensmitteln normalerweise nicht vorkommt, und gleichzeitigem Magnesiummangel akute Nierenschäden auf
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E1442 Hydroxypropylstärkephospat
Natürliches Verdickungs- und Geliermittel. Phosphatverbindung der Hydroxypropylstärke. Siehe E1440. Phosphatverbindungen können in hoher Dosis, die normalerweise in Lebensmitteln nicht vorkommt, die Aufnahme von Calcium, Magnesium uns Eisen behindern
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E1450 Stärkenatriumoctenylsuccinat
Natürliches Verdickungsmittel und Stabilisator. In hohen Konzentrationen, die in Lebensmitteln nicht vorkommen, und einem gleichzeitigen Calciumüberschuß in der Nahrung, wurden in Tierversuchen Nierenveränderungen festgestellt
Gilt als unbedenklich Gilt als unbedenklich
E1505 Triethylcitrat
Künstlicher Trägerstoff. Nur für Eiklarpulver zugelassen. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
E1518 Glycerintriacetat (Triacetin)
Natürlicher Trägerstoff. Wenig Untersuchungen veröffentlicht
. Abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich
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(*1) = gemäß Schreiben der Firma LANXESS Deutschland GmbH vom 1.3.2012

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